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Vorbeugender Brandschutz

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Tätigkeiten

Neben der Erfüllung der Aufgaben nach dem NÖ Feuerwehr- und dem NÖ Veranstaltungsgesetz, umfassen die Tätigkeiten im „Sachgebiet Vorbeugender Brandschutz“ vor allem die Mitwirkung bei bau- und gewerberechtlichen Verhandlungen. Mitarbeiter des Sachgebietes werden häufig von den Behörden als Auskunftspersonen beigezogen, um die ausreichende Löschwasserversorgung, Zufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen für Einsatzfahrzeuge, die erforderlichen Mittel der ersten und erweiterten Löschhilfe, den Bedarf an Sonderlöschmitteln, eventuelle Erfordernisse für die Alarmweiterleitung von Brandmelde- und Löschanlagen, usw., zu beurteilen.

Zu den Agenden laut NÖ Feuerwehrgesetz gehören vor allem die Erfüllung der Aufgaben der örtlichen Feuerpolizei sowie die Teilnahme an Feuerpolizeilichen Beschauen. Die Aufgaben nach NÖ Veranstaltungsgesetz umfassen die Prüfung von brandschutztechnischen Konzepten sowie die Inspektion von Veranstaltungsbetriebsstätten hinsichtlich der brandschutztechnischen Eignung im Auftrag der Veranstaltungsbehörde.

Kontakt : brandschutz@ff-korneuburg.at

Wie komme ich zur Vidierung siehe unten!

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