Aufgrund der aktuell vorherrschenden Trockenheit, tritt die Waldbrandverordnung in Kraft, welche durch die Bezirkshauptmannschaft Korneuburg nach § 41 des Forstgesetzes 1975 verordnet wird.
Es sind das Rauchen sowie jegliches Feuerentzünden im Wald und in dessen Gefährdungsbereich verboten!
Besonders hingewiesen wird auf die außerordentliche Trockenheit der Laub-/Nadelstreu sowie auch vieler Rasenflächen! Dies betrifft vor allem unsere Au und die Gebiete rund um die Au!
Bitte darauf achten, nicht unachtsam mit Feuer zu hantieren oder Zigaretten zu entsorgen.
Übertretungen dieser Verordnung werden als Verwaltungsübertretung mit einer Geldstrafe bis zu €7.270,- oder mit Arrest bis zu vier Wochen bestraft.